Die VPP Richtlinien

Richtlinien des Verbandes Professioneller Piercer:innen (VPP)

Der VPP ist ein Zusammenschluss hochspezialisierter Piercer:innen, welche sich zum Ziel gesetzt haben mit höchster Professionalität, Leidenschaft und Fairness einen bundesweiten Standard zu setzen. Der Beitritt jedes Mitglieds wird vom Vorstand erst nach Prüfung zahlreicher Regularien bestimmt. Damit wird sichergestellt, dass jedes einzelne Mitglied einen überdurchschnittlich hohen Wissens- und Erfahrungsstand besitzt und einwandfreie Arbeits- und Hygienebedingungen herrschen. Mit dem Beitritt zum VPP verpflichtet sich jedes Mitglied die Richtlinien des Verbandes einzuhalten.
Dies betrifft insbesondere die Einhaltung:

§1 Richtlinien Shop
§2 strenger Hygienerichtlinien
§3 der Richtlinien für Ersteinsatzschmuck
§4 ethischer Grundregeln und stets im Sinne und zum Wohle des:der Kund:in zu handeln
§5 regelmäßiger Weiterbildungsmaßnahmen
§6 einer Betreuungsverpflichtung für die eigenen wie auch die Kund:innen anderer VPP Mitglieder
§7 kollegialem Umgangs untereinander, sowie aktivem Austausch
§8 Religiöse, sexuelle & politische Ansichten
§9 Erwerb der Mitgliedschaft
§10 Vorstand (Wahl, Positionen, Legislaturperiode)
§11 Änderungen der Richtlinien
§12 Aktueller Vorstand, Anschrift des Verbandes, Kontakt
§1 Richtlinien Shop

§1 Richtlinien Shop

 

  • Hygieneplan:
    Wir erwarten von jedem Bewerber das Einreichen eines selbst erstellten Hygieneplans. Wichtig hierbei ist nicht die grafische Aufarbeitung, sodass dieser den Vorgaben irgendwelcher Musterpläne oder überzogener Vorstellungen entspricht, sondern das dieser vom Studio selbst ausgearbeitet wurde und den Bedürfnissen des Shops entspricht und auch eingehalten wird.
  • Dokumentation:
    Die Dokumentation der Aufbereitung und Sterilisation wiederverwendbarer Instrumente  sollte mindestens den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Lagerung:
    Sterile Instrumente, Nadeln, Schmuck und sonstige Materialien sind entsprechend geschützt zu lagern.
  • Empfang/Thekenbereich:
    Der Thekenbereich sollte sauber und die Theke, sowie sonstige Flächen, desinfizierbar sein. Zudem empfehlen wir im Thekenbereich Handschuhe, Desinfektionsmittel sowie Einwegschalen für getragenen Schmuck bereit zu halten. Zudem empfehlen wir eine Beschilderung, dass im gesamten Shop kein getragener Schmuck gehandhabt/abgelegt werden sollte.
  • Piercingraum:
    Der Piercingraum sollte sauber und ordentlich aufgebaut sein und keine Beschädigungen aufweisen. Alle Flächen im Arbeitsbereich müssen aus nicht porösem, abwasch- und desinfizierbarem Material bestehen. Entsprechende Mittel zur Desinfektion müssen entsprechend leicht erreichbar gelagert sein. Ein geschlossener Mülleimer mit Fußbetätigung (oder Infrarot) ist ebenso verpflichtend wie entsprechend gekennzeichnete und gut erreichbare Kanülenabwurfbehälter. Lagerstätten von Schmuck, Instrumenten sowie aufzubereitenden Instrumenten müssen entsprechend sinnvoll aufgebaut/angeordnet sein und eine sachgemäße Lagerung ermöglichen. Die Verwendung von Luftfiltern in Piercing/Steriraum sind keine Pflicht, werden aber empfohlen.
  • Sanitär:
    Die Sanitärbereiche sollten sauber und vollständig intakt sein. An sämtlichen Waschbecken im Shop müssen Spender für Einweghandtücher vorhanden sein. Stoffhandtücher sind nicht zulässig. Zudem empfehlen wir für alle Waschbecken kontaktlose Seifenspender und Waschbatterien z.B. mit Infrarotsensor.
  • Sterilisationsraum:
    Der Raum zur Aufbereitung gebrauchter Instrumente sowie Schmuck muss vom Rest des Shops abgeschlossen sein. Beschilderung „nur für Personal“ ist dringend empfohlen. Der Sterilisationsraum muss sauber und aufgeräumt, Flächen desinfizierbar, und die Gerätschaften in sinnvoller Weise angeordnet sein.
  • Beschilderung:
    Je nach Aufbau des Shops sollten die einzelnen Räume/Bereiche deutlich gekennzeichnet und eventuelle Zutrittsbeschränkungen sichtbar sein.
  • Sponsor:innen:
    Es ist kein Aufnahmekriterium, jedoch aus Fairness gegenüber unseren Sponsoren überaus wünschenswert, dass Produkte und Leistungen dieser auch in den Shops angeboten bzw. beworben werden.

§2 Hygienerichtlinien

Jedes VPP-Mitglied verfügt über einen gängigen Autoklaven (mind.) der Klasse B. Der halbjährliche Nachweis über einen bestandenen Sporentest ist dem Vorstand zu erbringen. Des Weiteren arbeitet jedes Mitglied nur mit (sterilen) Einwegmaterialien bzw. wieder steril aufbereitbarem Werkzeug. Dies beinhaltet jegliches Arbeitsmaterial das zum Einsatz kommt (zBsp. Kanülen/Needleblades/Punch, jegliches Werkzeug (Zange, Schere,
Pinzette, Klemme, Receiving Tube usw.), Schmuck, Handschuhe usw.) Genutzte Needleblades/Kanülen/Punches/Klingen sind in einem Kanülenabwurfbehälter zu entsorgen. Genutztes Werkzeug sollte, wenn es sich um Einmal-Werkzeug handelt, entsorgt, sofern es sich um wiederaufbereitbares handelt, fachgerecht gereinigt, getrocknet, verpackt und sterilisiert werden.

Die Arbeitsfläche, sowie die gebrauchte Liege ist nach jedem:jeder Kund:in zu säubern zu desinfizieren. Für die Liege sollte zudem ein Ärztekrepp benutzt werden, welches ebenso für jede:n Kund:inen neu ausgerollt wird.

(Haus-) Tiere, wie beispielsweise Hunde, haben natürlich nichts im Piercingstudio zu
suchen. Weder eigene Tiere, wie auch Tiere von Kund:innen haben keinen Zutritt zum
Piercingstudio.

Darüber hinaus erwarten wir selbstverständlich die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen.

§3 Richtlinien für (Ersteinsatz)schmuck

Schmuckstücke sind entweder autoklaviert und bis zur Anwendung einzeln steril verpackt aufzubewahren oder vor dem Einsatz in einem Schnellsterilisator zu sterilisieren. Die Entscheidung welches der genannten Materialien zum Einsatz kommt, obliegt dem:der ausführenden Piercer:in, jedoch sollte auch hierbei das Wohl des:der Kund:in im Vordergrund stehen und abgewogen werden, welches Material am sinnvollsten und nicht etwa am kostengünstigsten erscheint. So sollte auch beim Einkauf des Schmuckes auf ein Höchstmaß an Qualität geachtet werden und kein schlecht gearbeiteter Schmuck zum Einsatz kommen.

Für den Ersteinsatz sollten Schmuckstücke verwendet werden, die mit Innengewinde oder gewindelos produziert sind. Da Außengewindeschmuckstücke zumeist über Spaltmaße verfügen, aufgrund der Bauart Körperflüssigkeiten in das Gewinde einlaufen können und somit ein höheres Bakterienaufkommen ermöglichen, sowie keine Möglichkeit bieten einen reizungsfreien Schmuckwechsel durchzuführen, sollten Mitglieder die beim Eintritt in den Verband dieses System noch nutzen, aktiv auf eine kontinuierliche Reduktion hinarbeiten.

Als Ersteinsatzschmuck finden ausschließlich folgende Materialien Verwendung:

Titan, PTFE/ Bioplast/ Healium (mit Einschränkung), Niobium, Gold mit einem Reinheitsgrad von 14K (585) sowie 18K (750), Glas.

Der Anteil an im Studio verwendetem Titanschmuck, muss aus mindestens 30% Mill zertifiziertem Titan ASTM F136 6AI-4V ELI, ASTM F-1295 sowie zertifiziertem Titan nach DIN-Norm der Implantierfähigkeit des Materials bestehen.

PTFE/ Bioplast/ Healium sind laut deutschem Recht zugelassene Materialien. Es handelt sich bei diesen Kunststoffen um Materialien, die nicht ganz unbedenklich sind und immer wieder von Wissenschaft und Verbraucherschutz zwiegespalten betrachtet werden. Polytetrafluorethylen (PTFE), , zählt zu den Thermoplasten. Das ist eine Chemikalie aus der Stoffgruppe der PFAS. Sie bauen sich kaum oder gar nicht ab und reichern sich in der Umwelt sowie im Körper von Mensch und Tier an. Zudem stehen PFAS im Verdacht, Krebs zu verursachen und Unfruchtbarkeit zu fördern. Hierbei stellt sich also demnach die Frage ob ein dauerhafter Einsatz im Körper als “Schmuckstück” vertretbar ist oder nicht eher von der Verwendung abgeraten werden sollte.

Des Weiteren ist es selbstverständlich, dass weder Curved (gebogene) oder Straight (gerade) Barbells noch Schmuck aus Kunststoff ihren Einsatz in Oberflächenpiercings finden.

„Nasenhaken“ sowie „Nostril-Pins“ (Single-Piece Schmuckstücke mit Bogen oder kleiner Kugel innen) sind für heilende Piercings ebenfalls nicht erwünscht, da diese schnell herausfallen und häufig nicht die notwendige Länge für ein frisches Piercing haben.

Clicker und Biegeringe/Seamless-Ringe sind als Ersteinsatz nur gestattet, sollte der Öffnungsmechanismus am Design liegen, womit sichergestellt ist, dass dieser nicht in den Stichkanal rutschen und dort Irritationen hervorrufen kann.

§4 ethische Grundregeln

Der VPP lehnt den Einsatz von sogenannten „Pistolen“ grundsätzlich ab, aufgrund der entstehenden Traumatisierung des Gewebes, der hygienischen Bedenklichkeit und der minderen Schmuckgüte.

Das Mindestalter der zu piercenden Person beträgt mindestens 7 Jahre, hier orientieren wir uns an dem Taschengeld-Paragraf. Wir empfehlen die schriftliche Einverständnis bei Anwesenheit aller erziehungsberechtigten Personen einzuholen, Piercings bei Minderjährigen ausschließlich mit schriftlicher Einverständnis ist nicht erwünscht (keine Mutti:Vati-Zettel). Der VPP gibt hier keinen rechtlichen Rat, die Umsetzung muss jedes Studio für sich selber regeln. Ab 7 dürfen lediglich die Ohrläppchen gepierct werden. Alle weiteren Piercings dürfen aufgrund längerer Heilung erst ab 14 gesetzt werden, hier gibt es folgende Ausnahmen: Dermal Anchor und Oberflächenpiercings, Intimpiercings, Brustwarzenpiercings, sowie Cheeks erst ab Erreichen der Volljährigkeit. Generell ist jedoch von Einzelfall zu Einzelfall die geistige Reife zu prüfen und immer zum Wohle des:der Kund:in zu entscheiden. Jedes VPP-Mitglied arbeitet hierbei nach bestem Wissen und Gewissen.

Jedem VPP-Mitglied ist es freigestellt, ein höheres Mindestalter festzulegen. Vor jedem Eingriff steht die ausführliche Aufklärung des:der Kund:in über die richtige Pflege, mögliche Risiken und der Hinweis das aushändigen der Pflegehinweise. Jedes VPP-Mitglied hat zudem das Recht Piercings aus Präferenzgründen abzulehnen, sollte sich jedoch in der Lage sehen diesbezüglich eine kurze Beratung zu geben und auf ein anderes VPP-Mitglied zu verweisen.

Piercer:innen sind keine Mediziner:innen, Heilpraktiker:innen oder ähnliches, ein Heilversprechen zu geben, ist unmoralisch, weswegen den Mitgliedern untersagt wird, Akupunktur-Piercings anzubieten und/oder diese zu bewerben.

§5 Weiterbildungsmaßnahmen

Jedes VPP-Mitglied erklärt sich dazu bereit sich regelmäßig weiterzubilden und auch eigenes Wissen zu teilen. Eine Weiterbildung kann beispielsweise über eine Teilnahme an der jährlichen BMXnet- oder den APP-Konferenzen erfolgen, sowie durch interne Schulungen, Diskussionsrunden und/oder Aktivität in einschlägigen Foren nachgewiesen werden. Den Mitgliedern wird empfohlen, neue Artikel auf der Webseite des VPPs zu lesen und zu verstehen, um auf einem aktuellen Stand zu sein und sich immer weiter zu verbessern. Ein aktiver Transfer des eigenen Wissens kann durch Teilnahme an internen Diskussionen/Fragerunden, einreichen von themenbezogenen Artikeln, sowie einer Funktion als Ansprechpartner:in erreicht werden.

§6 Betreuungsverpflichtung

Jedes VPP-Mitglied verpflichtet sich für die Nachsorge der eigenen Kund:innen, wie auch der anderer VPP- Mitglieder Ansprechpartner zu sein. Dies garantiert dem:der Kund:in ein deutschlandweites Nachsorgenetzwerk, welches er in Anspruch nehmen und auf welches
er sich verlassen kann.

Diese Betreuung beinhaltet: Gespräch mit dem:der Kund:in ggf. kurze Beratung, anschauen/beurteilen des Piercings, Empfehlung zur weiteren Nachsorge (evtl. neues aushändigen der Pflegehinweise).

Inwieweit sich ein VPP-Mitglied dazu bereit erklärt sich auch um weitere Piercings zu kümmern, welche nicht von VPP-Mitgliedern gestochen wurden, bleibt der
Einzelentscheidung des jeweiligen Mitglieds überlassen. Sofern es sich um einen Notfall handelt (auch das im Einzelfall zu entscheiden), ist jedes VPP-Mitglied verpflichtet, erste Hilfe zu leisten und den Kund:innen ggf. an einen Arzt zu verweisen.

§7 kollegialer Umgang untereinander

Der VPP kann nur als Einheit bestehen – dementsprechend ist kollegialer Umgang untereinander die Grundvoraussetzung. Das beinhaltet auch Kolleg:innen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen bzw. auch selbst bei Fragen und/oder Problemen den Rat der Mitglieder zu suchen. Dies beinhaltet konstruktive Kritik anzunehmen, wie auch geben zu können ohne dabei persönlich zu werden. Dies beinhaltet aber natürlich auch, dass nicht schlecht über andere Mitglieder sowie Kolleg:innen gesprochen wird und/oder sich über eine Wissenslücke lustig gemacht bzw. schlecht vor Kund:innen über andere Mitglieder gesprochen wird. Sollte dies vermehrt vorkommen, führt dies zum Ausschluss aus dem VPP, da wir in einem mit- und nicht in einem gegeneinander arbeiten wollen. Schließlich
ist es das Ziel als Verband unsere Berufsgruppe zu stärken und somit neue Standards zu setzen.

§8 religiöse, sexuelle und politische Ansichten

Der Verband duldet keinerlei Diskriminierung von Menschen und vertritt die strikte Meinung, dass jeder gleich behandelt werden sollte, gleich welcher religiösen, sexuellen, politischen oder sonstigen Ausrichtung.

Der Verband hat keinen Einfluss auf die private Einstellung/Meinung unserer Mitglieder. Jedoch sollten Ansichten, insbesondere zu Religion, Homosexualität, Rechts- wie auch Linksradikalismus etc. weder von Studios im Allgemeinen noch von Mitgliedern im Einzelnen öffentlich dargestellt werden.

Sollten uns ernsthafte Verstöße gegen einen dieser Punkte auffallen oder gemeldet werden, führt dies zum sofortigen Ausschluss aus dem Verband.

§9 Erwerb der Mitgliedschaft

Entsprechend der Satzung des Verbandes entscheidet der Vorstand über die Annahme neuer Mitglieder.

Hierbei wird zunächst geprüft ob alle Bewerbungsunterlagen vollständig sind und alle Kriterien erfüllt werden. Danach entscheidet ein Bewerbungskomitee, bestehend aus mindestens 3 Mitgliedern des Vorstandes (davon mindestens 1 Mitglied des BGB Vorstandes) über die Aufnahme des Bewerbers.

§10 Vorstand (Wahl, Positionen, Legislaturperiode)

Der Vorstand setzt sich zusammen aus folgenden Positionen:

  • Präsident:in
  • Vizepräsident:in
  • Schatzmeister:in
  • Sekretär:in
  • Wahlbeauftragte:r
  • Mitgliederbeauftragte:r
  • Publicitybeauftragte:r

Die Legislaturperiode beträgt für alle Positionen jeweils 2 Jahre. Zur Wahl berechtigt sind alle aktiven Mitglieder des Verbandes. Diese werden von dem Wahlbeauftragten über anstehende Wahlen benachrichtigt und zur Stimmabgabe aufgefordert. Die Wahl erfolgt geheim und unter Berücksichtigung geeigneter Mittel um Manipulationen auszuschließen. Zur Wahl kann sich jedes Mitglied bewerben oder vorgeschlagen werden. Diese werden vom Wahlbeauftragten entsprechend gelistet und zur Wahl angemeldet.

§11 Änderungen der Richtlinien

Eine Änderung der Richtlinien oder einzelner Punkte unterliegt der Abstimmung des gesamten Vorstandes mit deren schriftlichem Einverständnis. Über Änderungen werden die Mitglieder in einem angemessenem Zeitraum informiert und sofern notwendig vom Wahlbeauftragten zur Abstimmung aufgefordert.

§12 Aktueller Vorstand, Anschrift, Kontakt

  • Präsidentin:
    Tanja Podjaski
  • Vizepräsident:
    Enrico Podjaski
  • Schatzmeister:
    Daniel Poppendick

Kontakt:
info@vpp-piercing.de