Liebe Kollegen,
die Auswirkungen des Corona-Virus sind mittlerweile im öffentlichen Leben und in der Wirtschaft angekommen. Dies bekommen wir alle zu spüren – einige von euch haben Ihre Studios bereits schließen müssen, oder präventiv geschlossen. Das so eine Entscheidung nicht einfach ist und ebenso wirtschaftliche Folgen nach sich zieht, ist uns wohl allen schmerzlich bewusst. Viele Fragen tauchen auf und die Antworten sind oftmals nicht einfach zu finden. Um euch aber einen Überblick zu geben, wie die rechtliche Lage derzeit aussieht, haben wir versucht die (bisher) wesentlichen Informationen für euch zusammezustellen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus vorgelegt. Ziel ist es, Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität für die Krise auszustatten. Folgende Punkte sind bisher beschlossen worden:
1. Kurzarbeitergeld – wichtige Info für Studios mit Angestellten
Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zur krisenbedingten Verbesserung beim Kurzarbeitergeld gebilligt. Durch das Gesetz werden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt. Diese sind:
· Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
· teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
· Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
· vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
Sofern Ihr Kurzarbeitergeld beantragen wollt, wendet euch bitten an die für euch zuständige Arbeitsagentur – dieses kann auch online beantragt werden.
2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
Außerdem wurden durch die Finanzverwaltung weitere Beschlüsse im steuerlichen Bereich getroffen. Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Die Maßnahmen im Einzelnen:
· Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
· Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
· Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31.12.2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.
Weitere Informationen erhaltet ihr hier.
3. KfW Förderung
Viele Unternehmen und Betriebe leiden derzeit an unverschuldeten Umsatzrückgängen. Auch die KfW wird mit einem Programm hierauf reagieren. Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit – Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) werden gelockert. Auch die Bürgschaftsbanken wir ein Corona-Programm auflegen.
Für Unternehmen, die krisenbedingt vorrübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, ist ein zusätzliches Sonderprogramm in Aussicht gestellt. Bei Fragen zu den Förderprogrammen geht bitte auf euren Bankberater zu.
4. Ausfallausgleich für Selbstständige
Selbstständige und Freiberufler bekommen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten einen Verdienstausfall ersetzt. Die zuständige Behörde geht dabei von dem Gewinn aus, welcher im Steuerbescheid für das vergangene Kalenderjahr festgestellt wurde.
Das Gesetz findet ihr hier.
5. Arbeitsrechtliche Auswirkungen
Bedingt durch die Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen hat das Corona-Virus auch arbeitsrechtliche Fragen ausgelöst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Frage-Antwort-Katalog zu wichtigen arbeitsrechtlichen Fragestellungen in Bezug auf den Corona-Virus veröffentlicht. Diesen Katalog findet ihr hier.
Wenn ihr euer Studio schließen solltet, dann denkt bitte daran das Wasser aus euren Autoklaven, Statim, Thermodesinfektor etc. abzulassen und die Geräte trocken stehen zu lassen, um einen Biofilm zu vermeiden, wenn ihr eure Arbeit wieder aufnehmt.
Auch wäre es einen Gedanken wert, wie euer Vorrat and Desinfektionsmitteln und Arbeitsschutz aussieht und ob ihr dies (zumindest teilweise) an öffentliche Stellen geben könnt und mögt. Stand Jetzt ist bereits vielerorts nicht mehr die gebrauchte Schutzkleidung für Pflegekräfte vorhanden.
Bleibt gesund und versucht den Kopf oben zu halten!
Euer VPP